Hausordnung

Unsere Schule ist ein gemeinsamer Lebensraum. Alle Beteiligten arbeiten partnerschaftlich zusammen und begegnen sich in gegenseitiger Achtung. Unser Ziel ist eine erfolgreiche Unterrichts- und Erziehungsarbeit im Sinne des Berliner Schulgesetzes und unseres Leitbildes. Unsere Hausordnung gibt dafür den notwendigen Rahmen vor.

Allgemeine Grundsätze

  • Wir begegnen uns mit Respekt und nehmen Rücksicht aufeinander.
  • Wir pflegen einen freundlichen und höflichen Umgangston und gehen wertschätzend miteinander um.
  • Wir erkennen Leistungen anderer an und achten deren Meinung.
  • Wir üben Kritik sachlich und konstruktiv und akzeptieren selbst solche Kritik.
  • Wir dulden keine Gewalt, weder körperliche noch seelische gegen Personen, noch mutwillige Beschädigung von Sachen.
  • Wir achten auf einen nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen in und um die Schule.

Organisatorische Grundsätze

  • Die Unterrichtszeit regelt der Stunden- und Pausenplan.

  • Ich betrete das Schulgebäude erst um 7:50 Uhr, da erst dann eine Aufsicht gewährleistet ist. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 - 10 warten bis dahin auf dem Schulhof. Ich achte darauf, die Gehwege um die Schule frei zu halten.

  • Ich sorge dafür, dass die Unterrichtsstunde rechtzeitig beginnt, indem ich das benötigte Arbeitsmaterial pünktlich zum Unterricht vorliegen habe.

  • In den großen Pausen gehe ich selbständig auf den Schulhof (für Klassen 5-10 ist dies verpflichtend) und nehme dabei Rücksicht auf meine Mitschüler*innen.

  • Ich esse nur in den Pausenzeiten. Im Unterricht trinke ich nur nach Rücksprache mit der Lehrkraft.

  • Ich halte mich während der Mittagspause nur in den Mensaräumen auf, wenn ich dort Mittagessen einnehme.

  • Zu allen anderen Zeiten dient die Mensa auch als Aufenthaltsraum für die Sekundarstufe II, ebenso der Mehrzweckraum, solange dieser frei ist.

  • Die Toiletten sollen in den Pausen aufgesucht werden.

  • In den Pausen kann im Physikfachraumtrakt nur die Unisextoilette benutzt werden. Jungen- und Mädchentoiletten stehen in anderen Etagen zur Verfügung.

  • Wegen der Verletzungsgefahr werfe ich auf dem Schulgelände nicht mit Gegenständen; das gilt auch für Schneebälle und Kastanien.

  • Das blaue Feld ist vorrangig für Ballspiele vorgesehen.

  • Fußball darf zudem an der Wand neben der Turnhalle gespielt werden.

  • Ballspiele sind grundsätzlich nur mit kleinen oder weichen Bällen erlaubt (Bsp. Tischtennis, Fußball mit einem Schaumstoffball, weiche Gummibälle...). Auf dem blauen Feld darf jedoch Basketball mit einem Basketball gespielt werden.

  • Wir gehen sorgsam mit den Pflanzen auf dem Hof um.

  • Ich verhalte mich so, dass das Schulgebäude, die Mensa und der Schulhof sauber sind.

  • Die Mülltrennung erfolgt entsprechend den vorhandenen Mülleimern.

  • Jede Klasse übernimmt mindestens einmal im Schuljahr die Durchführung des Hofdiensts.

  • Ich führe den Ordnungsdienst gemeinsam mit meiner Klasse gewissenhaft durch. Dazu zählt u.a. das Fegen des Raumes und des Flurbereichs vor der Klasse, das Hochstellen der Stühle, das Wischen der Tafel sowie das Schließen der Fenster.

  • Die Kurs- und Fachräume werden durch die jeweils letzte Lerngruppe des Tages gereinigt.

  • Wir sorgen dafür, dass unser Klassenraum bei Unterrichtsschluss abgeschlossen wird. In den Pausen schließen die Lehrkräfte die Räume ab.

  • Gefundene Gegenstände gebe ich im Sekretariat ab.

  • Alle Schäden melde ich sofort im Sekretariat.

  • Verursache ich mutwillig oder fahrlässig Schäden, so hafte ich hierfür entsprechend der rechtlichen Grundsätze.

  • Ich führe selbstverständlich keinerlei Waffen, Taschenmesser, sonstige Klingen, Waffennachbildungen, illegale Drogen oder alkoholhaltige Getränke in der Schule mit mir. Ich konsumiere weder Drogen noch Alkohol auf dem Schulgelände noch betrete ich es unter deren Einfluss. Raucher*innen dürfen Feuerzeuge mitbringen, diese müssen auf dem Schulgelände in der Tasche bleiben.

  • Das Schulgelände ist rauchfrei. Wenn ich volljährig bin und rauche, so verwende ich die vorgesehen Aschenbecher an der Preußenallee. Der Spielplatz in der Oldenburgallee ist kein geeigneter Ort zum Rauchen.

  • Ich sitze nicht auf Fensterbänken oder Heizungen.

  • Auf den Treppen sitze ich nur auf der Wandseite, um einen Durchgang zu ermöglichen.

  • Das Schulgelände darf von Schüler*innen der Klassenstufen 5 - 10 nicht eigenmächtig verlassen werden.

  • Die 2. Pause (11:20 - 12:00 Uhr) und die 3. Pause (13:00 - 13:40 Uhr) sind „Geschützte Pausen“. Das Lehrerzimmer ist in dieser Zeit unzugänglich. Dadurch soll ermöglicht werden, dass alle Lehrkräfte eine ungestörte Pause am Tag verbringen können.

  • Sollte ich mich mit einer Lehrkraft verabredet haben, so wird die Lehrkraft ins Foyer kommen.

  • Das Sekretariat ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Mo, Di, Mi, Fr: 7:30 bis 14:00 Uhr und Do 7:30 bis 13:00 Uhr.

  • Die Abgabe von Schriftstücken ist im Sekretariat möglich. Sollte das Sekretariat geschlossen sein, ist die Abgabe im Hauspostbriefkasten vor dem Sekretariat möglich. Dieser wird 2x täglich geleert und die Post entsprechend an die Lehrkräfte weitergeleitet. Schriftstücke sind mit dem Namen, der Klasse und dem Namen der Lehrkraft zu versehen.

  • Sollte jemand verletzt oder krank sein, dann ist das Sekretariat mit max. 2 Begleitpersonen aufzusuchen.

Schulversäumnisse

  • Vorgehen beim Fehlen wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener wichtiger Gründe:

    • Am 1. Tag des Fehlens: Information durch die Erziehungsberechtigten an das Sekretariat über das Fehlen vor dem Beginn des Unterrichts (per Kontaktformular oder telefonisch).

    • Bis zum 3. Tag: eine schriftliche Mitteilung (auch per E-Mail) an die Klassenleitung über die voraussichtliche Dauer des Fehlens.

    • Direkt bei der Rückkehr in die Schule hat die Schüler*in eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür ergibt.

    • Bei volljährigen Schüler*innen liegen Mitteilungspflicht und Entschuldigungspflicht bei ihnen selbst.

  • Möchte eine Schüler*in wegen einer plötzlichen Erkrankung vorzeitig während der Schulzeit den Unterricht verlassen, so meldet sie/er sich im Sekretariat mit Einverständnis eines Erziehungsberechtigten ab. Die so versäumten Unterrichtsstunden müssen schriftlich entschuldigt werden.

  • Liegen wichtige vorhersehbare Gründe des Fernbleibens vom Unterricht vor, ist in der Regel zwei Wochen (spätestens jedoch eine Woche) vorher von den Erziehungsberechtigten ein formloser Antrag auf Beurlaubung an die Klassenleitung abzugeben. Beurlaubungen an Ferienrandterminen sind nur in wichtigen Ausnahmefällen zulässig. Die Nichteinhaltung dieser Regelungen führt zu unentschuldigten Fehlzeiten.

  • Konkrete Regelungen für die Sekundarstufe II befinden sich in einem gesonderten Anhang.

  • Die Erziehungsberechtigten können aus gesundheitlichen Gründen schriftlich eine kurzzeitige Freistellung (für einen Block) vom Sportunterricht beantragen.

  • Längere vollständige oder teilweise Freistellungen vom Sportunterricht von bis zu vier Unterrichtswochen werden unter Beifügung eines ärztlichen Attestes bei der Sportlehrkraft bzw. Befreiungen, die mehr als vier Wochen betragen, bei der Schulleitung schriftlich beantragt.

  • Die Anwesenheit im Sportunterricht ist trotz Freistellung Pflicht.

Handyregelung

Ziel der nachstehenden Regelungen zur Handynutzung ist der altersgerechte, zweckgebundene und verantwortungsvolle Gebrauch von digitalen Endgeräten im schulischen Kontext.

Sekundarstufe I (Klasse 5-10)

Ich darf bis 08:00 Uhr mein Handy auf dem Schulhof nutzen. Während des Schultages nutze ich dann weder mein Handy noch andere Geräte, die der Unterhaltung und Kommunikation dienen, um einen besseren und kommunikativ offeneren Umgang innerhalb unserer Schulgemeinschaft zu pflegen.

Sekundarstufe II

Ich darf mein Handy in den Aufenthaltsräumen und außerhalb der Pausen auch auf dem Schulhof nutzen. Für ein kommunikatives Miteinander ist die Nutzung von Kopfhörern nur in den Aufenthaltsräumen erlaubt. Mir ist dabei bewusst, dass ich ein Vorbild für die jüngeren Schüler*innen bin.

Maßnahmen

  • Ein eingeschaltetes Gerät während einer Klassenarbeit oder Klausur wird als Täuschungsversuch (Note: 6) gewertet.

  • Falls ich gegen die oben vereinbarten Regelungen verstoße, muss ich mit Folgendem rechnen:

    • Erstes Mal: Ich gebe das Gerät der Lehrkraft und kann es am selben Tag nach Unterrichtsende bei der Stellvertretenden Schulleitung abholen.

    • Zweites Mal: Ich gebe das Gerät der Lehrkraft und kann es am selben Tag nach Unterrichtsende bei der Stellvertretenden Schulleitung abholen. Darüber hinaus fertige ich eine schriftliche Darstellung des Sachverhaltes an, lasse sie von meinen Eltern unterschreiben und gebe diese am Folgetag im Sekretariat ab.

    • Drittes Mal: Ich gebe das Gerät der Lehrkraft und kann es am selben Tag nach Unterrichtsende bei der stellvertretenden Schulleitung abholen. Es findet ein Gespräch mit mir, meinen Eltern und der Schulleitung statt.

Eltern, Schüler*innen sowie die Lehrkräfte akzeptieren diese Schulordnung als bindend.

Die Schulkonferenz
(30.03.2022)